Wegen Corona-Verstosses sitzt eine Frau seit Mai hinter Gittern

Wegen Verstosses gegen die Corona-Auflagen zum Quarantäne-Aufenthalt sitzt eine 38jährige Frau aus Toruń seit Mai im Gefängnis.

Nach einem positiven Corona-Test hatte sie seinerzeit von der örtlichen Gesundheitsbehörde die Auflage bekommen, sich für zwei Wochen in Selbst-Isolation, also in Quarantäne zu begeben. Daran hielt sie sich jedoch nicht. Für Einkäufe und die Besorgung eines Anti-Depressivmittels in der Apotheke verließ sich das Haus. Dort wurde sie von der Polizei wegen des Verstosses gegen die Quarantäne Auflagen und der Herbeiführung einer Bedrohung anderer Menschen durch die Ansteckung mit einer Infektions-Krankheit verhaftet.
Obwohl schon bei zwei weiteren Tests – schon in der Haft – keine Corona-Virus mehr nachgewiesen wurde und auch bei den Personen, mit denen sie in der Apotheke und beim Einkauf Kontakt hatte, die Tests negativ ausfielen, schmort die 38jährige weiter hinter Gittern. Einsprüche des Anwalts deswegen verhallten bei Gericht ohne Wirkung. Mehr noch: Obwohl die Frau an einer ärztlich dokumentierten Depressiv-Krankheit leidet, ordnete die Staatsanwaltschaft im Sommer eine Verlängerung der bereits drei Monate währenden Inhaftierung an.

Empörte Bürger wollen Kaution stellen

Für den Anwalt der Inhaftierten ist diese Entscheidung schon eine Art Strafe, da seine Mandantin einen festen Wohnsitz und keine Vorstrafen und nicht die Absicht hat, zu fliehen. Zudem sei sie schon nicht mehr Träger des Corona-Virus. Ihr Aufenthalt in der Freiheit stelle also keine Bedrohung für andere Menschen, erklärte der Anwalt gegenüber polnischen Medien, die sich inzwischen der Sache angenommen haben.

Nachdem der Fall jetzt in der Öffentlichkeit bekannt wurde, haben zahlreiche, von den völlig überzogenen Justiz-Entscheidungen empörte Bürger, Firmen und Sozialvereine ihre Bereitschaft erklärt, Gelder für eine Kaution zugunsten der Inhaftierten zu stellen.

Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die bereits eine Anklage-Schrift vorbereitet hat, steht dazu noch aus. Der Frau droht bei einem entsprechenden Urteil des Gericht eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis 8 Jahren.

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