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Premiere – Brüssel entzieht Polen EU-Gelder



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Die EU-Kommission wird erstmals Gelder aus dem für Polen im EU-Haushalt bereitgestellten Mitteln abziehen. Konkret geht es dabei um die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Fall des polnischen Braunkohle-Tagebaus Turów verhängten Geldstrafen, deren Zahlung Polen verweigert. Wie Kommissionssprecher Balazs Ujvaria betonte, erfüllte die EU-Kommission mit der Mittelkürzung ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben. Die Mittelkürzung einer ersten Tranche in Höhe von 15 Mio. Euro erfolge in den nächsten zehn Tagen. Der Betrag entspricht den vom EuGH verhängten Strafgeld für ein Monat im Zeitraum vom 20. September bis 19.Oktober. Dabei bleibt es nicht!
Im jahrelangen Streit um dem im Dreiländereck Polen-Tschechien-Deutschland gelegenen Tagebau Turow hatte der EuGH im vergangenem Mai einer Klage der Tschechischen Republik folgend die sofortige Schließung des Tagebaus angeordnet. Tschechien begründete die Klage damit, dass die polnischen Behörden ohne ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung die Betriebsgenehmigung für den Tagebau verlängert hatten, der zu einem fortschreitenden, die Trinkwasserversorgung gefährdenden Abbau des Grundwassers, Erdverwerfungen sowie Lärm-und Staubbelastungen in der tschechischen Nachbarregion führt. Da Polen nicht der gerichtlichen Anordnung folgte, verhängte der EuGH am 20.September ein Zwangsgeld von einer halben Million Euro pro Tag.

Warschau: Strafzahlungen kategorisch abgelehnt

Unabhängig von der technischen Unmöglichkeit, einen Tagebaubetrieb von heute auf morgen zu schließen, setzte Polen den Braunkohle-Abbau in Turów mit Verweis auf dessen Beitrag zur Energiesicherheit des Landes fort. Strafzahlungen wurden kategorisch als weder rechtlich noch faktisch begründete Entscheidungen eines übergriffigen EU-Verwaltungsapparats abgelehnt, die nach Darstellung von Regierungssprecher Piotr Müller über die EU-Verträge hinausgehen und die Vertragsgarantien der Energiesicherheit verletzten.
Doch auch in den direkten Verhandlungen mit der tschechischen Regierung war die polnische Seite lange Zeit nicht zu einer Kompromiss-Regelung bereit. Seit dem Frühsommer vergangenen Jahres traten beiden Verhandlungsseiten 24 mal ohne ein Ergebnis zusammen. Zuletzt feuerte Regierungschef Morawiecki noch Anfang des neuen Jahres den polnischen Botschafter in Tschechien. Dem wurde eine Interview mit der ,,Deutschen Welle“ zum Verhängnis, in dem er die ,,Arroganz der polnischen Verhandlungsführung“ gegenüber der tschechischen Regierung für den Misserfolg der Verhandlungen verantwortlich machte.

Frauen leiteten Kompromiss-Lösung ein

Der Durchbruch bei den festgefahrenen Verhandlungen ist auf ein Treffen von zwei Frauen mit dem gleichen Vornamen Anna zurückzuführen: Die neuernannte Klima-Ministerin Anna Moskwa und ihre tschechische Amtskollegin Anna Hubaczkova verständigten sich im Januar in Warschau auf eine Kompromiss-Lösung. Vergangene Woche folgte nun eine von den Ministerpräsidenten beider Länder unterzeichnete Vereinbarung zur Beendigung des Streits. Danach zahlt Warschau an Prag als Kompensation für den Schaden 45 Mio. Euro und lässt einen Erdwall als Lärmschutz um den Tagebau errichten. Die tschechische Regierung zieht dafür umgehend ihre Klage gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zurück, was inzwischen geschehen ist.

Bezahlt werden muss trotzdem

Für Warschau ist damit die Sache erledigt. Nicht aber für die EU-Kommission! Nach Rücknahme der Klage durch die Tschechische Republik sind zwar die täglich fälligen Bußgeldzahlungen für Polen sofort ausgesetzt worden. EU-Kommission und EuGH stehen aber auf dem Standpunkt, dass unabhängig von der mit Tschechien getroffenen Vereinbarung die bis dahin (Datum der Rücknahme der tschechischen Klage) fällig gewordenen Strafgelder nachgezahlt werden müssen. Insgesamt handelt es sich dabei um knapp 70 Mio. Euro, die seit dem 20.September aufgelaufen sind und deren Zahlung Polen kategorisch verweigert.

Entzug von weiteren EU-Geldern

Nach Kürzung der EU-Haushaltsmittel für Polen um eine erste Tranche in Höhe von 15 Mio. Euro für den Zeitraum vom 20.September bis 19 Oktober teilte EU-Sprecher Balazs Ujvaria heute mit, dass an die polnische Regierung ein Schreiben ergangen ist mit der Mitteilung eines weiteren Einzugs von 15 Mio. Euro für den Zeitraum vom 20.Oktober bis 18.November. Polens Regierungssprecher Piotr Müller sagte gegenüber der Nachrichtenagentur PAP, dass die polnische Regierung ,,alle rechtlichen Mittel“ gegen die Brüsseler Entscheidung ausschöpfen werde. Bereits zuvor hatte Regierungschef Morawiecki auf einer Pressekonferenz erklärt, dass ,,wir mit alle Entschiedenheit Widerspruch dagegen einlegen werden und nicht nur an den gesunden Menschenverstand appellieren“. Morawiecki will dazu Gespräche mit den Regierungschefs anderer EU-Länder führen. ,,Ich werde ihnen eine einfache Frage stellen. Verehrter Kollege aus diesem oder einem anderen Land, Würdest Du Dich damit einverstanden erklären, wenn eine Richterin des Obersten Gerichtshofes (gemeint ist die EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta – d. Red.) Dich anweist, ein Tagebau oder ein Kraftwerk zu schließen, die Millionen Einwohnern dienen oder 5 Prozent des Stromversorgungssystems Deines Landes sichern?“
Neben den Streit um den Tagebau Turów, der Polen letztendlich in der Summe mehr als 110 Mio. Euro kostet, droht dem Land der Entzug von weiteren EU-Geldern. So hatte der Europäische Gerichtshof auch im vergangenen Herbst ein Zwangsgeld von täglich 1 Million Euro im Verfahren um die strittige Disziplinarkammer für Richter in Polen verhängt. Auch hier hat Warschau bisher keine Zahlung vorgenommen. Inzwischen sind hier bereits über 100 Mio. Euro aufgelaufen.

© Magda Szulc / infopol.PRESS

Tagebau: Polen soll täglich eine halbe Mio. Euro Strafe zahlen

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat Polen wegen des fortlaufenden Betriebs des Braunkohle-Tagebaus Turów zu einer  Geldstrafe verdonnert. Polen solle täglich 500 000 Euro an den EU-Haushalt zahlen, weil es einer einstweiliger Anordnung des Europäischen Gerichtshofes vom Mai nicht Folge geleistet habe, den Braunkohle-Abbau im Dreiländer-Eck Polen-Tschechien-Deutschland zu stoppen.

In einer ersten Reaktion bezeichnet der Vorstandschef des staatlichen Energiekonzerns PGE, Wojciech Dąbrowski, zu dem der Braunkohlen-Tagebau gehört, die Entscheidung des Gerichtshofes als ,,kurios“. Man werde nicht die Kohleförderung stoppen. Auch Regierungssprecher Piotr Müller wies die Entscheidung des EuGH als nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig zur Situation zurück. Eine Schließung des Tagebaus gefährde die Stabilität des polnischen Energieversorgungssystems. Das Kraftwerk Turów, das von dem nahegelegenenTagebau mit Braunkohle versorgt wird, sichert bis zu 7 Prozent der polnischen Energie-Erzeugung. Keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes könne in Bereiche eingreifen, die mit der grundsätzlichen Sicherheit von EU-Mitgliedstaaten in Verbindung stehen, unterstrich Müller.

Grafik: PL-Agentur, Openstreetmap

Was aber auf den ersten Blick als Zwangsmaßnahme des übergriffigen EU-Verwaltungsapparates zur beschleunigten Durchsetzung der Klimaziele und dem Kohle-Ausstieg erscheint, ist tatsächlich die Reaktion auf einen Nachbarschaftsstreit und auf eine Klage der Tschechischen Republik gegen Polen. In der EU, wo man in der Regel bei  Differenzen und Meinungsverschiedenheiten auf Verständigung und Verhandlungen setzt, kommt es relativ selten vor, dass ein EU-Staat gegen einen anderen EU-Staat klagt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit Polen und dessen Blockadehaltung setzte Tschechien aber auf dieses Instrument, weil es überzeugt war, dass Polen mit der Verlängerung  der Abbau-Lizenz für den Tagebau Turów ohne eine Umweltprüfung gegen EU-Recht verstoße. Durch den Bergbau seien akute Bodenbewegungen und Grundwasserprobleme, die die Trinkwasser-Versorgung der Bevölkerung in der benachbarten tschechischen Region Liberec beeinträchtigen, aufgetreten. Hinzu komme die Staub- und Lärm-Belastung.

Im Rahmen der Klage beantragte Tschechien beim EuGH eine vorläufige Anordnung, dass Polen den Abbau im Tagebau Turów bis zu einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aussetzen solle. Der EuGH folgte diesen Antrag und erließ am 21. Mai dieses Jahres die einstweilige Anordnung zur Schließung des Tagesbaus.  Polen befolgte die Anordnung allerdings nicht und setzte den Kohle-Abbau im Tagebau fort. Tschechien beantragte daraufhin am 7. Juni zur Durchsetzung der einstweiligen Anordnung eine Geldstrafe für Polen in Höhe von 5 Mio. Euro pro Tag.  Polen beantragte dagegen die  Aufhebung der Anordnung mit dem Verweis auf die geänderten Umstände. Diese wurden aber mit den gleichen Punkten begründet, die schon gegen den ursprünglichen Antrag Tschechiens vorgebracht wurden. Nach Ansicht des EuGH handelte es sich dabei nur um eine Wiederholung von Argumenten, mit denen keine geänderten Umstände begründet werden. Polens Antrag wurde zurückgewiesen

Opposition: Schuld trägt die Regierung

Nach Ansicht der Opposition, die vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen die vom EuGH angeordnete sofortige Schließung des Tagebaus auch als überzogen betrachtet, trägt die Regierung in Warschau die alleinige Verantwortung für die jetzt verhängte Geldstrafe, für die letztlich der Steuerzahler aufkommen muss. Bereits einige Tage nach der einstweiligen Anordnung der EU hatte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, der im Volksmund ,,Pinocchio“ genannt wird, noch laut in der Öffentlichkeit getönt, dass man kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem tschechischen Nachbarn steht und Tschechien bereit sei, seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zurückzuziehen. Die Reaktion aus Prag erfolgt prompt. Er wisse nichts von einer solchen Vereinbarung, erklärte der tschechische Regierungschef Babisz.

Seit dem sind bereits über 100 Tage vergangen. Der von der tschechischen Seite vorbereitete Entwurf eines bilateralen Vertrages, der eine finanzielle Beteiligung Polens an Investitionen im Wert von 40 bis 45 Mio. Euro  an Bau-Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Grundwasser-Senkung durch den Tagebau auf tschechischer Seite und Eindämmung der Staub und Asche-Belastung vorsieht, wartet noch weiterhin auf eine Unterschrift von der polnischen Seite. Polen, das immer vorneweg ist, wenn es um die Milliarden aus den EU-Töpfen geht, sträubt sich, der Vereinbarung in dieser Form zuzustimmen. Mit der jetzt verhängten Geldstrafe wird der Druck auf die Regierung zum Handeln erhöht.

© André Jański / infopol.PRESS

Stopp des Tagebaus Turów – Gigantisches Problem für Polen

Für den staatlich kontrollierten Energiekonzern PGE war dies eine ,,Schwarze Woche“. Den Anfang nahm sie am Montag, den 17.Mai mit dem plötzlichen Ausfall von zehn der 11 Kraftwerks-Blöcke in seinem Kraftwerk Bełchatów in Zentralpolen. Das Kraftwerk Bełchatów ist das größte Braunkohlen-Kraftwerk der Welt. Es produziert über 20 Prozent des gesamten polnischen Landesbedarfes an Strom. Innerhalb von wenigen Sekunden verlor das polnische Energiesystem durch eine Havarie eine Leistungskapazität von 3900 MW. Dass es in ganz Polen nicht zu einem Black Out kam, war dem Anschluss an das europäische Stromverbund-System zu verdanken. Es wurde sofort Strom aus den Nachbarländern, darunter aus Deutschland und Schweden, in das polnische Energiesystem eingespeist. Der Ausfall in Polen war allerdings für die Betreiber fast aller Stromversorgungssysteme in Europa und der Türkei spürbar.
Die zweite Hiobs-Botschaft für die polnische Energiewirtschaft in dieser Woche folgte dann mit dem am 21.Mai verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In einem einstweiligen Beschluss ordnete der EuGH einen sofortigen Stopp der Braunkohle-Förderung im Tagebau Turów an. In einer ersten Reaktion wertete der Vorstand des PGE-Energiekonzerns, zu dem der Tagebau im Dreiländereck Polen-Tschechien-Deutschland gehört, das Urteil des EuGH als ,,Weg zu einer wilden Transformation des Energie-Sektors”. Die Sprecherin der nationalkonservativen PiS-Partei bezeichnete Urteil als ,,Skandal“.
Mit seinem Urteil folgte der Europäische Gerichtshof der Klage der Tschechischen Republik gegen Polen. Tschechien hatte beklagt, dass das polnische Klima-Ministerium kürzlich die abgelaufene Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zum Jahre 2044 verlängert habe. Bereits jetzt seien durch den Bergbau akute Bodenbewegungen und Grundwasserprobleme, die die Trinkwasser-Versorgung der Bevölkerung in der benachbarten tschechischen Region beeinträchtigen, aufgetreten. Hinzu komme die Staub- und Lärm-Belastung. Der Klage hatte sich auch die Stadt Zittau inhaltlich angeschlossen.

Über  10 000 Arbeitsplätze gefährdet

In dem Beschluss der europäischen Richter werden die Argumente der tschechischen Regierung als begründet angesehen. ,,Die von der Tschechischen Republik vorgebrachten Tatsachen- und Rechtsgrundlagen rechtfertigen die Gewährung der einstweiligen Anordnung“, heißt es in der Mitteilung des EuGH. Zudem habe Polen nicht ausreichend die Behauptung untermauert, wonach ein einstweiliger Stopp die Kohle-Versorgung des angrenzenden Kraftwerks in Turów gefährde.
In Polen sieht man dies grundsätzlich anders. Nach Angaben der PGE werden im Tagebau Turów jährlich rund 8 Mio. t Braunkohle gefördert. Damit wird der benachbarte Kraftwerks-Komplex Turów versorgt, der bis zu 7 Prozent des polnischen Strom-Bedarfs deckt. Am Tagebau und dem angeschlossenen Kraftwerk hängen über 10 000 Arbeitsplätze.

Opposition: Völliges Versagen der polnischen Diplomatie

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen sehen auch Vertreter oppositionellen Parteien und Gruppierungen in Polen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in seiner Schärfe als überzogen an. Die Schuld für die jetzt eingetretene Situation geben sie jedoch die Regierung und dem Vorstand des Energiekonzerns PGE. Nach Ansicht des Oppositionspolitikers Piotr Borys von der Bürgerplattform PO dokumentiere der Fall ein völliges Versagen der polnischen Diplomatie.
Der Konflikt mit der Tschechischen Republik um den Tagebau Turów währt bereits seit drei Jahren. Der tschechische Nachbar war zu Zugeständnissen bereit, wenn sich Polen an den Kosten zum Bau einer Wasserleitungs-Infrastruktur für die südlich des Tagebaus gelegenen nordböhmische Region Liberec beteiligen würde. Polen lehnte dies jedoch ab, weil dies einem Eingeständnis gleichkommen würde, dass die umweltschädlichen Einflüsse auf den polnischen Tagebau-Betrieb zurückzuführen seien. Und eigene Fehler einzuräumen, hat noch nie zur Genetik der polnischen Politik gehört. Schuld haben immer die anderen.

Vom Visegrad-Partner verklagt

Das Versagen der PiS-Regierung zeigt sich für die Opposition auch in deren Wirken innerhalb der Visegrad-Gruppe. Seit Jahrzehnten sind Polen, Ungarn die Slowakei und Tschechien in der Visegrad-Gruppe – auch V4 genannt – vereint, einem losen Bündnis, das eigene Akzente für die mittelosteuropäischen Staaten innerhalb der EU zu setzen versucht. Regelmäßig treffen sich deren Regierungen. Noch im Februar dieses Jahres fand ein V-4-Gipfel statt. Einige Tage später hat die tschechische Regierung wegen dem Tagebau Turów Polen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt!

Bagatellisierung des Klimaschutzes

Nach Ansicht der der Oppositions-Politikerin Paulina Hennig-Kloska von der Gruppierung ,,Polska 2050“ (Polen 2050), die inzwischen in den Umfragen zur stärkste Oppositionskraft aufgestiegen ist, sei die größte Bedrohung für die Energie-Souveränität des polnischen Staates die PiS-Regierung, die die Probleme des Klimaschutzes seit Jahren bagatellisiere. Es ist noch gar nicht so lange her, als noch Staatspräsident Andrzej Duda im Gespann mit Regierungschef Morawiecki mit viel nationalen Pathos vor Bergarbeitern tönte: ,,Kohle ist der größte Schatz Polens.“ Und Kohle-Bergbau werde es noch in 200 Jahren in Polen geben. Doch das war die typische Propaganda der PiS-Partei, um Wählerstimmen zu fangen. Inzwischen läuft der Regierung die Zeit weg. Die Errichtung von Offshore—Windparks in der Ostsee und der Bau des ersten polnischen Atomkraftwerks, mit denen künftig die Verstromung von Kohle ersetzt werden soll, sind langwierige und kostenintensive Prozesse.
Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat unterdessen deutlich gemacht, dass Polen die Kohle-Förderung im Tagebau Turów nicht stoppen wird. Keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes könne grundsätzliche Bereiche der nationalen Sicherheit von EU-Staaten beeinträchtigen und verletzen. Dazu gehöre auch die Energie-Sicherheit. ,, Die polnische Regierung wird keine Schritte unternehmen, welche die Energiesicherheit Polens beeinträchtigen“.

© André Jański /infopol.PRESS