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Premiere – Brüssel entzieht Polen EU-Gelder



Foto: PL-Agentur



Die EU-Kommission wird erstmals Gelder aus dem für Polen im EU-Haushalt bereitgestellten Mitteln abziehen. Konkret geht es dabei um die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Fall des polnischen Braunkohle-Tagebaus Turów verhängten Geldstrafen, deren Zahlung Polen verweigert. Wie Kommissionssprecher Balazs Ujvaria betonte, erfüllte die EU-Kommission mit der Mittelkürzung ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben. Die Mittelkürzung einer ersten Tranche in Höhe von 15 Mio. Euro erfolge in den nächsten zehn Tagen. Der Betrag entspricht den vom EuGH verhängten Strafgeld für ein Monat im Zeitraum vom 20. September bis 19.Oktober. Dabei bleibt es nicht!
Im jahrelangen Streit um dem im Dreiländereck Polen-Tschechien-Deutschland gelegenen Tagebau Turow hatte der EuGH im vergangenem Mai einer Klage der Tschechischen Republik folgend die sofortige Schließung des Tagebaus angeordnet. Tschechien begründete die Klage damit, dass die polnischen Behörden ohne ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung die Betriebsgenehmigung für den Tagebau verlängert hatten, der zu einem fortschreitenden, die Trinkwasserversorgung gefährdenden Abbau des Grundwassers, Erdverwerfungen sowie Lärm-und Staubbelastungen in der tschechischen Nachbarregion führt. Da Polen nicht der gerichtlichen Anordnung folgte, verhängte der EuGH am 20.September ein Zwangsgeld von einer halben Million Euro pro Tag.

Warschau: Strafzahlungen kategorisch abgelehnt

Unabhängig von der technischen Unmöglichkeit, einen Tagebaubetrieb von heute auf morgen zu schließen, setzte Polen den Braunkohle-Abbau in Turów mit Verweis auf dessen Beitrag zur Energiesicherheit des Landes fort. Strafzahlungen wurden kategorisch als weder rechtlich noch faktisch begründete Entscheidungen eines übergriffigen EU-Verwaltungsapparats abgelehnt, die nach Darstellung von Regierungssprecher Piotr Müller über die EU-Verträge hinausgehen und die Vertragsgarantien der Energiesicherheit verletzten.
Doch auch in den direkten Verhandlungen mit der tschechischen Regierung war die polnische Seite lange Zeit nicht zu einer Kompromiss-Regelung bereit. Seit dem Frühsommer vergangenen Jahres traten beiden Verhandlungsseiten 24 mal ohne ein Ergebnis zusammen. Zuletzt feuerte Regierungschef Morawiecki noch Anfang des neuen Jahres den polnischen Botschafter in Tschechien. Dem wurde eine Interview mit der ,,Deutschen Welle“ zum Verhängnis, in dem er die ,,Arroganz der polnischen Verhandlungsführung“ gegenüber der tschechischen Regierung für den Misserfolg der Verhandlungen verantwortlich machte.

Frauen leiteten Kompromiss-Lösung ein

Der Durchbruch bei den festgefahrenen Verhandlungen ist auf ein Treffen von zwei Frauen mit dem gleichen Vornamen Anna zurückzuführen: Die neuernannte Klima-Ministerin Anna Moskwa und ihre tschechische Amtskollegin Anna Hubaczkova verständigten sich im Januar in Warschau auf eine Kompromiss-Lösung. Vergangene Woche folgte nun eine von den Ministerpräsidenten beider Länder unterzeichnete Vereinbarung zur Beendigung des Streits. Danach zahlt Warschau an Prag als Kompensation für den Schaden 45 Mio. Euro und lässt einen Erdwall als Lärmschutz um den Tagebau errichten. Die tschechische Regierung zieht dafür umgehend ihre Klage gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zurück, was inzwischen geschehen ist.

Bezahlt werden muss trotzdem

Für Warschau ist damit die Sache erledigt. Nicht aber für die EU-Kommission! Nach Rücknahme der Klage durch die Tschechische Republik sind zwar die täglich fälligen Bußgeldzahlungen für Polen sofort ausgesetzt worden. EU-Kommission und EuGH stehen aber auf dem Standpunkt, dass unabhängig von der mit Tschechien getroffenen Vereinbarung die bis dahin (Datum der Rücknahme der tschechischen Klage) fällig gewordenen Strafgelder nachgezahlt werden müssen. Insgesamt handelt es sich dabei um knapp 70 Mio. Euro, die seit dem 20.September aufgelaufen sind und deren Zahlung Polen kategorisch verweigert.

Entzug von weiteren EU-Geldern

Nach Kürzung der EU-Haushaltsmittel für Polen um eine erste Tranche in Höhe von 15 Mio. Euro für den Zeitraum vom 20.September bis 19 Oktober teilte EU-Sprecher Balazs Ujvaria heute mit, dass an die polnische Regierung ein Schreiben ergangen ist mit der Mitteilung eines weiteren Einzugs von 15 Mio. Euro für den Zeitraum vom 20.Oktober bis 18.November. Polens Regierungssprecher Piotr Müller sagte gegenüber der Nachrichtenagentur PAP, dass die polnische Regierung ,,alle rechtlichen Mittel“ gegen die Brüsseler Entscheidung ausschöpfen werde. Bereits zuvor hatte Regierungschef Morawiecki auf einer Pressekonferenz erklärt, dass ,,wir mit alle Entschiedenheit Widerspruch dagegen einlegen werden und nicht nur an den gesunden Menschenverstand appellieren“. Morawiecki will dazu Gespräche mit den Regierungschefs anderer EU-Länder führen. ,,Ich werde ihnen eine einfache Frage stellen. Verehrter Kollege aus diesem oder einem anderen Land, Würdest Du Dich damit einverstanden erklären, wenn eine Richterin des Obersten Gerichtshofes (gemeint ist die EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta – d. Red.) Dich anweist, ein Tagebau oder ein Kraftwerk zu schließen, die Millionen Einwohnern dienen oder 5 Prozent des Stromversorgungssystems Deines Landes sichern?“
Neben den Streit um den Tagebau Turów, der Polen letztendlich in der Summe mehr als 110 Mio. Euro kostet, droht dem Land der Entzug von weiteren EU-Geldern. So hatte der Europäische Gerichtshof auch im vergangenen Herbst ein Zwangsgeld von täglich 1 Million Euro im Verfahren um die strittige Disziplinarkammer für Richter in Polen verhängt. Auch hier hat Warschau bisher keine Zahlung vorgenommen. Inzwischen sind hier bereits über 100 Mio. Euro aufgelaufen.

© Magda Szulc / infopol.PRESS