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Warschauer Urteil: Dem drohenden Polexit ein Stück näher



Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das dem polnischen Recht den Vorrang über EU-Recht einräumt, versetzt den jahrelangen Konflikt zwischen Brüssel und Warschau auf eine neue Eskalationsstufe. Dabei geht es nicht nur um die Rechtsstaatlichkeit. Das polnische Urteil berührt die Grundfeste der EU. Polnische Oppositionspolitiken bewerten das Urteil des Verfassungsgerichts als Einleitung des juristischen Polexits und Warnsignal, dass Polen in den Beziehungen zur EU am Scheideweg steht.

28 April, 13.Mai, 15.Juni, 15.Juli, 3.August, 31.August, 22.September, 30. September. Das waren die angesetzten und immer wieder verschobenen Termine, an denen das polnische Verfassungsgericht die Frage klären sollte, ob polnisches Recht über nationalen Recht steht. Warschau zögerte den grundlegenden Gerichtsbescheid in der Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken im innenpolitischen wie im Kräftemessen mit Brüssel immer wieder hinaus. Mit dem jetzt ergangenen Urteil des politisch instrumentalisierten Verfassungsgerichts, das Wesensbestandteile des EU-Rechts für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt, hat die von der PiS-Partei geführte Koalitions-Regierung der EU die offene Kampfansage gemacht.
Schließlich ist das Urteil die Konsequenz aus den von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Frühjahr in das Verfassungsgericht eingebrachten Antrag auf Überprüfung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 auf seine Verfassungsmäßigkeit. In dem Urteil hatte der EuGH dem EU-Recht Vorrang gegenüber einzelnen Vorschriften im nationalen Recht gegeben, selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. In dessen Konsequenz könnte der Europäische Gerichtshof gemäß seinem Urteil Polen dazu zwingen, Bestandteile der von der unter Führung der nationalkonservativen PiS-Partei eingeführten umstrittenen Justiz-Reform wieder aufzuheben. Die Abschaffung der unabhängigen Justiz, die Institutionalisierung der Disziplinierung der Richter und die Demontage des Verfassungsgerichts stehen seit Jahren im Blickpunkt der EU-Kommission und sind Kern von Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Polen eröffnet wurden, und Klagen, die beim EUGH eingereicht wurden.

Gericht: Art. 1,4 und 18 des EU-Vertrags verfassungswidrig

Das polnische Verfassungsgericht hat nun in seiner Grundsatz-Entscheidung Artikel 1,4 und 18 des Vertrags über die Europäische Union für verfassungswidrig erklärt. ,,Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen… die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, urteilte Polens oberstes Tribunal, dessen Unabhängigkeit Brüssel seit langem anzweifelt und dessen Zusammensetzung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für illegal erklärte. Von der polnischen Opposition und der juristischen Fachwelt werden deren Mitglieder als ,,Dublerzy“ bezeichnet, also als Doppelgänger oder der gezielten Kopie von Richtern, deren Urteile in allen wichtigen Verfahren nur noch im Sinne der Regierenden ausfielen.
Präsidentin des Verfassungsgerichts ist Julia Przyłębska, in unabhängigen Medien und von der Opposition als ,,Kaczyńskis Köchin“ tituliert, bezugnehmend auf private Treffen im engsten Führungskreis, bei denen der Chef der nationalkonservativen Partei deren Kochkünste lobte. ,,Die Organe der europäischen Union handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen die Republik Polen in den EU-Verträgen übertragen hat“, erklärte die oberste Richterin des Verfassungsgerichts. Sie führte in dem Verfahren an, dass ja auch Verfassungsgerichte anderer Länder bereits Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs in Frage gestellt hätten.

Urteil zur Legitimierung des polnischen -Rechtssystems

Tatsächlich hat es in der Vergangenheit auch Streitfälle in Tschechien, Dänemark, Frankreich oder Rumänien gegeben, wo es um den Vorrang von europäischen oder nationalen Recht ging. Zuletzt in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht den Kauf von Anleihen durch die Europäische Zentralbank für illegitim erklärte und damit dem EuGH widersprach. In Reaktion darauf leitete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Allerdings – und das ist der große Unterschied– haben das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der anderen EU-Länder nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht infrage gestellt. Anders in Polen. Mit dem Urteil des politisch instrumentalisierten Verfassungsgericht wird nicht nur das im Widerspruch zum europäischen Rechtssystem stehende polnische Rechtssystem legitimiert, sondern auch die Grundlagen der EU in Frage gestellt, deren Einhaltung Polen 2004 beim Eintritt in die EU akzeptiert hatte.
Wie sehr das Urteil des Verfassungsgerichts ein politisches Urteil ist, zeigt sich auch in der Betonung von Art. 8 der polnischen Verfassung, dass polnisches Verfassungsrecht oberstes Recht der Republik Polen ist. Das Verfassungsgericht habe nur das bestätigt, was sich aus der Verfassung ergebe, nämlich das polnisches Verfassungsrecht anderen Rechtsquellen überlegen sei, erklärte Ministerpräsident Morawiecki. Dem stehen allerdings Art. 90 und 91. der gleichen polnischen Verfassung gegenüber, auf die das Verfassungsgericht überhaupt nicht eingegangen ist. Darin ist die Übertragung von Kompetenzen an internationale Organisationen geregelt. Abs.2 und 3 von Artikel 91 der polnischen Verfassung legen eindeutig fest, dass ein ratifizierter internationaler Vertrag in der Anwendung das Primat über polnischen Gesetzen hat, selbst dann, wenn sie diesem widersprechen. Und die Verträge mit der EU gehören zu der von der polnischen Verfassung festgelegten Kategorie von Verträgen.

Morawiecki in der Rolle von David Cameron

Politisch markiert das Urteil des Verfassungsgerichts bereits den juristischen Polexit, den Austritt Polens aus der europäischen Rechtsordnung. Das Auftreten von Regierungschef Morawiecki ist dabei mit dem vom damaligen britischen Regierungschef David Cameron 2015 beim Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der EU vergleichbar. Wie Cameron hat Morawiecki nur deshalb im Frühjahr das Verfassungsgericht zur Überprüfung des Primats des polnischen Rechts über das EU-Recht eingeschalten, um die Kritiker aus dem rechten Lager der Regierungskoalition um Justizminister Ziobro, seinen ärgsten Rivalen im Kampf um die Kaczyński-Nachfolge, zu Ruhe zu bringen, er sei kein ,,richtiger rechter Politiker“ und betreibe einen zu weichen Kurs gegenüber Brüssel, heißt es dazu in einem Kommentar der Zeitung Rzeczpospolita.
Morawiecki beeilte sich nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts sofort öffentlich zu erklären, ,,Polens Platz ist und bleibt in der europäischen Völkerfamilie“. In den Augen der EU-Politiker dürfte er jetzt jedoch völlig seine Glaubwürdigkeit verspielt haben. Dies umso mehr, da es in der Regierungskoalition nicht nur die Hardliner um Justizminister Ziobro gibt, die die Anti-EU-Stimmungen anheizen und den Konflikt mit Brüssel eskalieren lassen. Dazu gehören Kaczyńskis engste Vertraute Marek Suski und der Fraktionschef Ryszard Terlecki mit Äußerungen wie dem ,,Brüsseler Okkupantentum“ und die Ankündigung von drastischen Lösungen, einschließlich des Polexits.
Das Warschauer Urteil wird entschiedene Konsequenzen in Brüssel nach sich ziehen müssen. Andernfalls zerlegt sich die Europäische Union selbst, wenn jedes EU-Land nach eigenem Gutdünken EU-Recht anwendet, auslegt oder ablehnt. Die Reaktionen aus Brüssel und von EU-Parlamentariern zeigen bereits an, wohin die Richtung gehen könnte. Die Rede ist von finanziellen Sanktionen wie die Einfrierung der von Polen beantragten Gelder aus dem Corona-Rettungsfonds. 24 Mrd. Euro an Zuwendungen und weitere 12 Mrd. Euro an Krediten stehen dabei zur Disposition. Auch die Anwendung des Rechtsstaat- Mechanismus des EU-Haushalts, der den Entzug von Fördergeldern ermöglicht, gegen Polen wäre eine Option, die die EU-Kommission anwenden könnte.

Regierungs-Propaganda: Wir kommen auch ohne EU-Gelder klar

In Warschau ist man darauf offensichtlich bereits vorbereitet. Zumindest propagandistisch. Es ist kein Zufall, dass Marek Suski und der Präsident der Polnischen Nationalbank NBP Adam Glapiński sich im Umfeld des Verfassungsgerichts-Urteil weit aus dem Fenster mit Erklärungen herausgebeugt haben, dass Polen auch ohne die EU-Mittel gut zurecht käme. So sagte Suski gegenüber dem Sender Polsat: ,,Wenn wir die Höhe der Gelder nehmen, die Polen in die EU einzahlt, und die Mittel, die wir von der Union bekommen, dann ist der Unterschied nicht sehr groß. Wir können uns also ohne die Mittel aus Brüssel selbst sehr gut behelfen“. In die gleiche PiS-Propaganda-Tonart stimmt auch Nationalbank-Präsident Glapiński auf dem Kongreß 590 ein: ,,Unser gesamtes Entwicklungsprogramm können wir auch ohne diese Mittel realisieren“.

Tausende protestierten in Warschau und anderen Großstädten gegen einen EU-Austritt Foto:strajkkobiet / Twitter

Diese Erklärungen korrespondieren mit einer Studie, die vor einigen Tagen von Vertretern der Solidarna Polska, Koalitionspartner der PiS-Partei in der Regierung vorgelegt wurde. Darin wird mit einer Betrachtung einzelner, aus dem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang herausgerissenen Aspekten, die zudem mit Berechnungsfehlern gespickt sind, die Behauptung aufgestellt, dass Polen seit dem Beitritt 2004 zur EU insgesamt 535 Mrd. Złoty (rund 120 Mrd. Euro) finanzielle Verluste erlitten habe. Politische Beobachter werten den Bericht als ,,Polexit-Lüge”. In seiner Machart erinnert er an die seinerzeit von Nigel Farage geführte Kampagne Vote Leave zum Austritt Großbritanniens aus der EU.

Zwar bewerten laut Umfragen über 80 Prozent der polnischen Bevölkerung die Mitgliedschaft in der EU als positiv. Allerdings sind solche Umfragen, abhängig vom Auftraggeber und wegen ihrer Ungenauigkeit immer mit kritischen Abstand zu bewerten. Auch sind Zehntausende am Sonntagabend dem Aufruf des ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk zu Protestaktionen in den polnischen Großstädten gegen einen Austritt Polens aus der EU gefolgt, was von der PiS-Parteiführung bestritten wird. Dies sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die durch das Urteil des Verfassungsgerichts ausgelöste Eskalations-Verschärfung des Konflikts mit Brüssel schnell eine Dynamik erreichen kann, die in ihrer Konsequenz genau in diese Richtung führt.

© André Jański / infopol.PRESS