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Zweite Säule des Rentensystems wird abgeschafft

Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Offenen Rentenfonds (OFE) als zweite Säule des polnischen Rentenversicherungs-Systems angenommen.

Für die Regierungspartei hat diese Maßnahme elementare Bedeutung, um in den nächsten zwei Jahren bei Fortsetzung ihrer Sozial-Politik einen ausgeglichenen Staatshaushalt sichern zu können.

Bisher beruhte das polnische Rentensystem darauf, dass die monatlich gezahlten Rentenversicherungs-Beiträge in ein Umlage-System flossen, von dem der größte Teil an die Sozialversicherungsanstalt ZUS floss. Der kleiner Teil (2,92 Prozent der Bemessungsgrundlage) ging an den Offenen Rentenfonds (OFE), der die Gelder auf den Finanzmärkten anlegte.

Der jetzt von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die im Offenen Rentenfonds angesammelten Gelder in private Rentenkonten der Rentenversicherten überführt oder – wenn diese das wünschen – direkt an die Sozialversicherungsanstalt ZUS weitergeleitet werden.

Staat hält die Hand auf: 15 Prozent Gebühr

Im Fall der Überführung der Beträge auf private Rentenkonten erhebt der Staat eine Gebühr von 15 Prozent. Im Gegenzug verspricht der Staat, dass es bei Auszahlung der in den privaten Rentenkonten gesammelten Gelder keine Versteuerung gibt und der Vererbung unterliegen. Bei der Weiterleitung der bei der OFE gesammelten Beiträge direkt an die ZUS erfolgt dagegen bei Erreichen des Renten-Alters eine Versteuerung.

Die Umwandlung betrifft insgesamt 15,8 Mio. Rentenversicherte. Deren bei den Offenen Rentenfonds gesammelten Aktivas betragen insgesamt 162 Mrd. Złoty (rund 38 Mrd. Euro). Vom Rechts-Standpunkt aus werden diese Gelder als öffentliche Mittel behandelt. Deren Überführung auf private Rentenkonten sei eine ,,echte Privatisierung” erklärte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. ,,Wir geben den Polen das Geld zurück”. Damit solle das Vertrauen der Rentenversicherten in langfristiges kapitalgestütztes Rentensparen gestärkt werden.

Die Maßnahme hat natürlich einen Pferdefuß. Die 15prozentige Gebühr gibt der der Regierung die Möglichkeit, den Staatshaushalt aufzupumpen und die überbordenden Ausgaben mit den Einnahmen im Gleichgewicht zu halten. Zumindest für die nächsten zwei Jahre.  Die Regierung rechnet hier mit Einnahmen von rund 19 Mrd. Złoty. Vorausgesetzt, dass mindestens 75 Prozent Pflichtversicherten einer Umwandlung in private Rentenkonten zustimmen und der Mitteltransfer nicht direkt an die Sozialversicherungsanstalt ZUS erfolgt.

Ohne die Erhebung der Gebühr wäre es der Regierung praktisch unmöglich, die von PiS-Parteichef Jarosław Kaszyński unterbreiteten Wahlversprechen – u.a. 13 und 14. Zusatz-Rente, Fortführung des Sozialprogramms 500 + – zu finanzieren und gleichzeitig ein in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Staatshaushalt zu sichern.

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Text: © infopol.press