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Tagebau: Polen soll täglich eine halbe Mio. Euro Strafe zahlen

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat Polen wegen des fortlaufenden Betriebs des Braunkohle-Tagebaus Turów zu einer  Geldstrafe verdonnert. Polen solle täglich 500 000 Euro an den EU-Haushalt zahlen, weil es einer einstweiliger Anordnung des Europäischen Gerichtshofes vom Mai nicht Folge geleistet habe, den Braunkohle-Abbau im Dreiländer-Eck Polen-Tschechien-Deutschland zu stoppen.

In einer ersten Reaktion bezeichnet der Vorstandschef des staatlichen Energiekonzerns PGE, Wojciech Dąbrowski, zu dem der Braunkohlen-Tagebau gehört, die Entscheidung des Gerichtshofes als ,,kurios“. Man werde nicht die Kohleförderung stoppen. Auch Regierungssprecher Piotr Müller wies die Entscheidung des EuGH als nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig zur Situation zurück. Eine Schließung des Tagebaus gefährde die Stabilität des polnischen Energieversorgungssystems. Das Kraftwerk Turów, das von dem nahegelegenenTagebau mit Braunkohle versorgt wird, sichert bis zu 7 Prozent der polnischen Energie-Erzeugung. Keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes könne in Bereiche eingreifen, die mit der grundsätzlichen Sicherheit von EU-Mitgliedstaaten in Verbindung stehen, unterstrich Müller.

Grafik: PL-Agentur, Openstreetmap

Was aber auf den ersten Blick als Zwangsmaßnahme des übergriffigen EU-Verwaltungsapparates zur beschleunigten Durchsetzung der Klimaziele und dem Kohle-Ausstieg erscheint, ist tatsächlich die Reaktion auf einen Nachbarschaftsstreit und auf eine Klage der Tschechischen Republik gegen Polen. In der EU, wo man in der Regel bei  Differenzen und Meinungsverschiedenheiten auf Verständigung und Verhandlungen setzt, kommt es relativ selten vor, dass ein EU-Staat gegen einen anderen EU-Staat klagt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit Polen und dessen Blockadehaltung setzte Tschechien aber auf dieses Instrument, weil es überzeugt war, dass Polen mit der Verlängerung  der Abbau-Lizenz für den Tagebau Turów ohne eine Umweltprüfung gegen EU-Recht verstoße. Durch den Bergbau seien akute Bodenbewegungen und Grundwasserprobleme, die die Trinkwasser-Versorgung der Bevölkerung in der benachbarten tschechischen Region Liberec beeinträchtigen, aufgetreten. Hinzu komme die Staub- und Lärm-Belastung.

Im Rahmen der Klage beantragte Tschechien beim EuGH eine vorläufige Anordnung, dass Polen den Abbau im Tagebau Turów bis zu einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aussetzen solle. Der EuGH folgte diesen Antrag und erließ am 21. Mai dieses Jahres die einstweilige Anordnung zur Schließung des Tagesbaus.  Polen befolgte die Anordnung allerdings nicht und setzte den Kohle-Abbau im Tagebau fort. Tschechien beantragte daraufhin am 7. Juni zur Durchsetzung der einstweiligen Anordnung eine Geldstrafe für Polen in Höhe von 5 Mio. Euro pro Tag.  Polen beantragte dagegen die  Aufhebung der Anordnung mit dem Verweis auf die geänderten Umstände. Diese wurden aber mit den gleichen Punkten begründet, die schon gegen den ursprünglichen Antrag Tschechiens vorgebracht wurden. Nach Ansicht des EuGH handelte es sich dabei nur um eine Wiederholung von Argumenten, mit denen keine geänderten Umstände begründet werden. Polens Antrag wurde zurückgewiesen

Opposition: Schuld trägt die Regierung

Nach Ansicht der Opposition, die vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen die vom EuGH angeordnete sofortige Schließung des Tagebaus auch als überzogen betrachtet, trägt die Regierung in Warschau die alleinige Verantwortung für die jetzt verhängte Geldstrafe, für die letztlich der Steuerzahler aufkommen muss. Bereits einige Tage nach der einstweiligen Anordnung der EU hatte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, der im Volksmund ,,Pinocchio“ genannt wird, noch laut in der Öffentlichkeit getönt, dass man kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem tschechischen Nachbarn steht und Tschechien bereit sei, seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zurückzuziehen. Die Reaktion aus Prag erfolgt prompt. Er wisse nichts von einer solchen Vereinbarung, erklärte der tschechische Regierungschef Babisz.

Seit dem sind bereits über 100 Tage vergangen. Der von der tschechischen Seite vorbereitete Entwurf eines bilateralen Vertrages, der eine finanzielle Beteiligung Polens an Investitionen im Wert von 40 bis 45 Mio. Euro  an Bau-Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Grundwasser-Senkung durch den Tagebau auf tschechischer Seite und Eindämmung der Staub und Asche-Belastung vorsieht, wartet noch weiterhin auf eine Unterschrift von der polnischen Seite. Polen, das immer vorneweg ist, wenn es um die Milliarden aus den EU-Töpfen geht, sträubt sich, der Vereinbarung in dieser Form zuzustimmen. Mit der jetzt verhängten Geldstrafe wird der Druck auf die Regierung zum Handeln erhöht.

© André Jański / infopol.PRESS