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Erste Gerichtsurteile: Lockdown-Verbote verfassungswidrig

Erst war es nur ein Blumen-Kiosk auf dem Kunst-Eis einer Eis-Halle, danach Schulungs-Angebote auf dem Eis. Immer mehr Firmen in Polen umgehen die Lockdown-Anordnungen und eröffnen trotz drohender Geldstrafen ihre Geschäfte. So auch Łukasz Moskal. Der ist Betreiber eines Freizeitcenters mit der Bezeichnung Laser Factory im ostpolnischen Zamość. Seine Ankündigung in den sozialen Medien, trotz der nationalen Quarantäne sein Geschäft wieder zu eröffnen, hat landesweit für Aufsehen und für Nachahmer gesorgt. ,,Wir sind nicht mehr in der Lage, bis in die Unendlichkeit auf die Hilfe des Staates zu warten. Wir werden uns selbst retten und unser Lokal wieder eröffnen“, schreibt er auf Facebook.

Der Unternehmer ist sich durchaus der Risiken und Konsequenzen dieses Schrittes bewußt. Die Politik würde ihm jedoch keine andere Chance lassen. Ausgleichszahlungen aus dem staatlichen Corona-Hilfsprogrammen habe er zwar beantragt, aber nicht erhalten. Er habe nur zwei Optionen: Entweder Wiedereröffnung oder Pleite . Während die Politiker und ihre Beamten jeden Monat auf eine pünktliche Gehaltszahlung vertrauen können, geht es bei den Selbständigen inzwischen um die nackte Existenz.

Der Unternehmer ist kein ,,Querdenker“ oder Corona.-Leugner. Seinen Betrieb führt er unter strikten Beachtung der Sanitär-Schutzregelungen fort.

Gerichts-Urteile geben Unternehmern Auftrieb

Auftrieb für immer mehr Selbständige in Polen, ihre Betriebe trotz amtlichen Verbots wieder zu eröffnen, hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Opole gegeben. Beim ersten Lockdown hatte dort die örtliche Gesundheitsbehörde gegen den Betreiber eines Friseur-Salons eine Geldstrafe verhängt, weil er sich nicht an die staatlich verhängte Schließungs-Anordnung gehalten hatte. Der Friseur legte dagegen Berufung ein. Das Wojewodschafts-Gericht in Opole fällt darauf das erst zum Jahreswechsel bekannt gewordene Urteil, dass die staatlich verhängten Lockdown-Maßnahmen zur Schließung der Läden verfassungswidrig sind, solange kein Notstand im Sinne einer Natur-Katastrophe oder höherer Gewalt ausgerufen wurde. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde die örtliche Gesundheitsbehörde aufgefordert, die sofort wirksame Geldstrafe an den Friseur zurückzuzahlen.

Sammelklagen gegen den Staat

Bei dem Urteil ist es nicht geblieben. Ein ähnliches Urteil, dass die die mit Verordnungen angewiesenen staatlichen Lockdown-Maßnahmen verfassungswidrig sind, hat jetzt auch in den ersten Tagen des neuen Jahres das Bezirksgericht von Warschau öffentlich gemacht. Mit den Urteilen wurde ,,die Büchse der Pandora geöffnet“, kommentiert der Wirtschaftsnachrichten-Dienst money.pl. Die Fachverbände der Wirtschaft, insbesondere der Dienstleistungsbranchen, erwarten jetzt Tausende von Klagen gegen den Staat und Betriebsöffnungen. So haben sich innerhalb von wenigen Stunden nach einem Aufruf des Polnische Fitness-Verbandes im Netz zu koordinierten Entschädigungsklagen gegen den Staat die Betreiber von 400 Sportobjekten gemeldet. Die Anwalts-Kanzlei Dubois und Partner berichtet von der Einreichung einer ersten Sammelklage gegen den Staat, in der sie 45 Vertreter aus der Tourismus-Branche vertritt . Eine zweite Sammelklage auf Zahlung von Entschädigung für die Verluste durch die Schließung aus der Gastronomie-Branche sei bereits in Vorbereitung.

Die Regierung hat bereits darauf reagiert. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat bereits beim Obersten Verfassungsgericht den Antrag auf Prüfung gestellt, ob die Gerichte in Polen Urteile über die Verfassungskonformität der von der Regierung angeordneten Lockdown-Maßnahmen fällen können. Folgt das Verfassungsgericht der Regierungs-Linie, dann dürften die Chancen auf Entschädigungs-Zahlungen auf Null schwinden.

,,Kreative“ Umgehung der Verbots-Vorschriften

Der Einfallsreichtum und die Kreativität, mit denen polnische Geschäftsleute die Verbots-Vorschriften umgehen, ist unerschöpflich. Da Sportstätten amtlich geschlossen sind, stellte z.B. der Hallen-Betreiber einer Eisbahnfläche in Stettin (Szczecin) einen Blumen-Stand mitten auf das Eis. (Der der Betrieb von Blumenständen ist rechtlich erlaubt). Blumen hat wohl niemand gekauft. Dafür aber Kundschaft, die gegen Gebühr die Eisfläche unter die Kufen nahm. Diesem Beispiel folgten auch die Betreiber anderer Eisbahnen in Polen. Die örtliche Gesundheitsbehörde in Stettin schloss das Objekt und erteilte dem Betreiber eine Geldstrafe. Nach Angaben örtlichen Medien schreckt dies den Hallenbetreiber jedoch nicht ab. Er bietet jetzt ,,Schulung- und Weiterbildungsmaßnahmen“ unter Wahrung der Sanitär-Vorschriften auf dem Eis an. Diese sind nicht verboten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Aufruhr unter den von der Firmenschließung bedrohten Unternehmern ist bislang noch völlig offen, ob die Regierung die bis zum 17.Januar verhängte Lockdown-Maßnahmen verlängern wird. Die polnische Regierung hatte im Dezember die Beschränkungen gelockert und nach Ende der Weihnachtsfeiertage wieder angezogen.
Wie in allen anderen EU-Ländern wurden auch in Polen über den Jahreswechsel die ersten Impfungen vorgenommen. Nach Angaben des polnischen Gesundheitsministerium wurden in der ersten Januar-Woche knapp 200 000 Personen gegen den Corona-Virus geimpft. Die Impfungen erfolgen dabei in der Reihenfolge nach einem von der Regierung aufgestellten Vierstufen-Impfprogramm. In der ersten, der sogenannten Null-Stufe, wurde das medizinische und Pflegepersonal geimpft. Für großen Unmut in Bevölkerung sorgten dabei Meldungen, dass auch Amtsträger aus Verwaltungen und die sogenannten ,,Sternchen“ – Schauspieler, Künstler und andere Vertreter aus der Unterhaltungs-Branche und dem Big Business – ausserhalb der Reihe sich Impfungen sicherten.

Wirtschaft fordert andere Prioritäten bei der Impfung

Laut dem Regierungsprogramm sollen ab 15. Januar dann auch Personen über 70 Jahre geimpft werden. Die polnischen Wirtschaftsorganisation für Handel und Vertrieb hat eindringlich an die Regierung appelliert, die Prioritäten ihres Impf-Programms neu zu ordnen. Neben dem medizinischen und Pflegepersonals sollten diejenigen bei den Impfungen Priorität haben, die mit ihrer täglichen Arbeit das Leben am Laufen halten und gleichzeitig mit den ständigen und direkten Kontakten zu den Kunden am meisten von einer Corona-Infektion bedroht sind. Der Verband fordert deshalb den Beschäftigten in den Lebensmittel-Märkten und anderen Mitarbeitern der ,,kritischen Infrastruktur“ bei den Impfungen Vorrang zu geben.

© André Jański / infopol.PRESS