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Corona: Polen öffnet wieder Hotels und Shopping-Malls

In Polen öffnen heute (4.Mai) wieder alle Läden in den über 700 großen Handels-Galerien. Auch die Hotel nehmen wieder Gäste auf. Die Maßnahmen sind Teil der zweiten Phase des von der Regierung angekündigten Programms zur Lockerung der restriktiven Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Für die Läden in den Shoppings Malls gelten aber weiterhin die bisher bestehende Sicherheits-Regeln: 1 Kunde pro 15 m² Verkaufsfläche. Gastronomische Regelungen bleiben dagegen weiterhin geschlossen mit Ausnahme von Angeboten zum Außer-Haus-Verkauf. Auch die Hotels halten bei der Öffnung für den allgemeinen Besucher-Verkehr strenge sanitäre Vorschriften bereit. Die Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen sowie Fitness-, Massage- und Kosmetik-Räume und Hotel-Pools in den Hotels können nicht genutzt werden. Als einzige Ausnahme für die gastronomische Versorgung der Hotelgäste ist die Lieferung von Speisen und Getränken auf das Zimmer des Hotelgastes erlaubt.
Ab 6.Mai können dann alle Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschuleinrichtungen wieder ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Schulen bleiben aber weiterhin geschlossen.

Landes-Grenzen bleiben bis 13.Mai weiterhin geschlossen

Von der jetzt vorgenommenen Lockerung der Corona-Schutzbeschränkungen sind die die Außen-Grenzen ausgeschlossen. Das Innenministerium legte am 29.April in einer Verordnung fest, dass die Grenzen weiterhin bis zum 13.Mai für Ausländer, einschließlich der Ausnahme-Regelungen, geschlossen bleiben.
Bewegung gibt es dagegen bei den strittigen Quarantäne-Bestimmungen für grenzüberschreitende Berufspendler.

Für die polnischen Berufspendler galt seit Anfang April die Pflicht, sich bei der Wieder-Einreise nach Polen sich in eine 14tägige Hausquarantäne zu begeben Viele polnischen Berufs-Pendler standen damit vor der Entscheidung:getrennt von ihren Familien in Deutschland weiterarbeiten. Oder mit dem Risiko den Job zu verlieren, nach Polen zurückkehren.

Um die dringend benötigten Arbeitskräfte in deutschen Unternehmen zu halten, hatten deshalb die an Polen angrenzenden Bundesländer für die polnischen Pendler Übernachtungs-Pauschalen für eine Unterkunft in Deutschland angeboten. Für jene, die es annahmen, war das Angebot kurzfristig akzeptabel. Nach den ersten Protestaktionen gegen die Quarantäne-Bestimmungen an der deutschen und tschechischen Grenze war davon auszugehen, dass die Regierung bei der Verkündung ihrer Lockerungs-Maßnahmen am 29. April auch auf die Situation der polnischen Grenzpendler eingehen würde. Auch die Ministerpräsidenten der grenznahen deutschen Bundesländer hatten deshalb an die polnische Regierung appelliert, pragmatischere Regelungen im Interesse des grenzüberschreitenden Berufs-Pendlerverkehrs bei Wahrung der Corona-Schutzbestimmungen zu treffen.

Pendler: Abschaffung der Quarantäne-Pflicht nicht für alle Berufsgruppen

Regierungschef Mateusz Morawiecki ging bei der offiziellen Vorstellung des Lockerungs-Programm darauf nicht ein. Erst ein Tag später kündigte er lediglich per Facebook eine Änderung der Quarantäne-Vorschriften für polnische Berufspendler an.

Zu dem Zeitpunkt war inzwischen bekannt geworden, dass die polnische Botschaft und Konsular-Vertretungen in der Ukraine über die Post Schreiben mit Einladungen an ukrainische Arbeitskräfte verschickt hatte, zu Erntearbeiten nach Polen zu kommen. Ein offensichtlicher Widerspruch: Ukrainern wird die Einreise nach Polen ohne Quarantäne-Schutzvorschriften gestattet, während für polnische Berufspendler in Deutschland oder Tschechien bei ihrer Einreise nach Polen eine 14tägige Quarantänepflicht besteht? Daraus wäre schnell der Vorwurf entstanden, dass die PiS-Regierung die eigenen Landsleute diskriminiert.

Dem hat die Morawiecki-Regierung den Wind aus den Segeln genommen. Ab heute müssen sich polnische Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr eine 14tägigen Quarantänepflicht unterziehen. Allerdings gilt dies nicht für alle Berufspendler. Ärzte, Krankenschwestern und Angehörige der in Deutschland dringend benötigten Pflegeberufe müssen sich weiterhin bei ihrer Einreise nach Polen in eine 14tägige Hausquarantäne begeben, heißt es im § 3.1. Pkt. 5 der Verordnung des polnischen Gesundheits-Ministeriums.

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