40-Mio.-Euro-Rekordstrafe gegen Engie Energy

Die polnische Wettbewerbsbehörde UOKiK hat gegen das Energie-Unternehmen Engie Energy eine Geldstrafe von 40 Mio. Euro (172 Mio. Złoty) verhängt. Dies ist in der Geschichte des Amtes die bisher höchste Geldstrafe.

Der an den Börsen in Paris und Brüssel notierte Konzern Engie (früher GDF Suez) mit Sitz in Paris habe nicht auf Aufforderung des Amtes die notwendigen Dokumente und Informationen über die mit dem russischen Gaskonzern Gazprom unterzeichneten Verträge zum Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 übermittelt, begründete die polnische Behörde die Geldstrafe. Deren Präsident Marek Niechciał sagte dazu auf einer Pressekonferenz in Warschau: ,,Die fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit kann man auch als Zeichen fehlender Wertschätzung gegenüber unserem Staat bewerten”.

Engie Energy hatte 2016 mit der österreichische OMV, Shell, Uniper und der deutschen Wintershall als Partner des russischen Gas-Lieferanten bei der polnischen Wettbewerbshörde formal den Antrag auf Genehmigung einer Konsortional-Verbindung beim Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee gestellt. Die UOKiK befand seinerzeit, dass die Konzentration zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könne. Die westlichen Energiekonzerne zogen jedoch einen negativen Bescheid zuvorkommend den Antrag zurück. Dessenungeachtet setzte die polnische Behörde in den nachfolgenden Jahren ihr Verfahren gegen die Unternehmen fort und kam auf Grundlage der eingereichten Firmen-Dokumente zu dem Schluß, dass das Ziel von deren Tätigkeit das Gleiche war – die Finanzierung des Baus der Erdgasleitung. Nach Ansicht der UOKiK verstosse dies gegen die polnischen Anti-Monopol-Vorschriften.

In ihrer Erklärung verweist die Behörde darauf, dass Polen, die USA, die Ukraine und die baltischen Staaten gegen Nord Stream 2 seien, weil es eine Bedrohung für die Energie-Sicherheit Europas darstelle und die dominante Position der russischen Gazprom auf dem Markt stärken werde.

Der Sprecher der Nord Stream 2 AG, Jens Müller, kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen.

Foto: Nord Stream 2

Text: © infopol.press