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PiS-Regierung plant Congestion-Steuer für den Handel

Nach der bislang erfolglosen Handels-Sondersteuer hat die Regierung jetzt eine neue steuerliche Belastung für den großflächigen Handel ins Spiel gebracht: die congestion-Steuer. Die Steuer ist international vor allem als sogenannte ,,Stau-Steuer” für Autofahrer bei der Einfahrt in die Londoner City bekannt. Mit der congestion-tax  hat die PiS-Regierung jedoch eine Steuer für ,,großflächige Läden” im Sinne. Damit sollen diese in Abhängigkeit von den Problemen, die sie im städtischen Raum schaffen, belastet werden. ,,Dazu gehören erhöhte Verkehrsbelastungen, Staus und größere öffentliche Strassen-Investitionen”, erklärte die für Wirtschaft zuständige Ministerin Jadwiga Emilewicz gegenüber Radio ZET. Es gebe einen Umrechnungsfaktor, den man zur Berechnung der dabei entstehenden Kosten zur Erhebung der Steuer auf die Läden anwenden könne. Die Idee für die neue Steuer sei bereits im Frühjahr mit Ministerpräsident Morawiecki besprochen worden. Laut Emilewicz könnte die neue Steuer  bereits ab Anfang des neuen Jahres in Kraft treten.

Das Drängen der PiS-Regierung auf schnelle Einführung der neuen Steuer erklärt sich aus den Verzögerungen bei der Umsetzung der Handels-Sondersteuer. Die PiS-Regierung hatte die Sondersteuer zum 1.September 2016 eingeführt. Der Staat wollte dadurch zusätzliche Einnahmen von über 1,5 Mrd. Złoty pro Jahr erzielen. Die EU-Kommission machte mit der Einleitung eines Rechtsprüfungs-Verfahren diesem Vorhaben ein Strich durch die Rechnung.  Nach Auffassung von Brüssel würde die Handelssteuer vor allem (ausländische) Handelsketten mit hohen Umsätzen treffen. Dies sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Die Anwendung progressiver, auf Umsatz-Größe beruhender Steuersätze schaffe für Firmen mit niedrigeren Umsätzen einen Vorteil gegenüber den besteuerten Wettbewerbern und stelle damit eine unerlaubte Hilfe des Staates dar, bemängelt die EU-Kommission und ordnete eine Aussetzung der Steuer an. Warschau legte daraufhin Klage gegen den Beschluss der EU-Kommission ein. Im Frühsommer dieses Jahres hatte das EU-Gericht in Luxemburg den Beschluss der EU-Kommission für ungültig erklärt. Die Kommission habe keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt, dass die in Polen geplante Handelssteuer eine unerlaubte Hilfe und einen Eingriff des Staates in den Wettbewerb sei. Nach dem Urteil des Luxemburger Gerichts brach im Regierungslager in Warschau Jubel aus. Die Sondersteuer für den Handel – 0,8 Prozent für Unternehmen mit einem monatlichen Einzelhandels-Umsatz von über 17 Mio. Złoty und 1,4 Prozent auf einem Umsatz von 170 Mio. Złoty – sollte umgehend in diesem September in Kraft treten. Doch dieses Vorhaben mußte wieder auf Eis gelegt werden, weil die EU-Kommission gegen das Urteil des EU-Gerichts Rechtsmittel eingelegt hat.

Mit der Einführung der Congestion-Steuer sieht  die Regierung in Warschau jetzt ein probates Mittel, um den Verzögerungs-Zeitraum bei der Umsetzung der Handels-Steuer zu überbrücken. Da dies keine Steuer in Abhängigkeit von den Umsätzen sei, sieht Ministerin Emiliewicz keine rechtlichen Probleme, die Vorbehalte bei der EU-Kommission auslösen könnten.  In der Handelsbranche hat dagegen die Ankündigung der Ministerin Proteste ausgelöst.  Von einer solchen Steuer war bisher niemals die Rede und die Branche, die 19 Prozent des polnischen Bruttoinlandsprodukts generiert, erfährt davon aus den Medien, erklärte die Chefin der Polnischen Organisation für Handel und Vertrieb POHiD, Renata  Juszkiewicz. Mit dem vollständigen Verkaufs-Verbot an Sonntagen ab dem kommenden  1.Januar sei der Handel schon genug belastet. Mit der fehlenden Vorherschaubarkeit des Rechts, Planungs-Sicherheit und den häufigen Änderungen werde der Handel in eine immer schwieriger werdende Situation gestellt. Andere Branchen-Experten verweisen darauf, dass bei der Umsetzung der neuen Steuer die Streitfälle zwischen den Handels-Unternehmen un den Behörden schon vorprogrammiert seien, denn bei der Verschiedenenheit der örtlichen Situation in den einzelnen Städten ist eine Vereinheitlichung von Steuer-Erhebungs-Kriterien nicht möglich. Dies habe zwangläufig eine Diskriminierung von einzelnen Handels-Unternehmen bei der Interpretation von Beamten festgelegten Kriterien zur Folge.

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Text: © infopol.press