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Corona. Ausnahme-Regelungen für Deutsche in Polen

Nicht-Staatsbürger dürfen seit dem 15.März nicht mehr nach Polen einreisen, titelten zahlreiche deutsche Medien. Wie aus der polnischen Staatskanzlei zu erfahren ist, handelt es aber  nicht um ein generelles Einreise-Verbot für alle Deutschen und anderen Ausländern nach Polen. Immerhin gibt es in Polen 89 000 ausländische Kapital-Firmen, auf die über zwei Drittel des gesamten polnischen Exports entfallen. In vielen dieser Unternehmen sind die Führungs-, aber auch Fachkräfte Ausländer, darunter 8000 Deutsche. Für sie wurden Ausnahme-Regelungen geschaffen. Dies gilt auch für die Österreicher, Schweizer, Franzosen, Engländer, Amerikaner und anderen Ausländer, die in Polen in Unternehmen und Auslands-Organisationen arbeiten. Nicht zu vergessen die rund 1,5 Mio. Ukrainer, die in polnischen Firmen arbeiten und ohne die die polnische Wirtschaft zusammenbrechen würde.

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In diesem Fall können Deutsche und andere Ausländer nach Polen einreisen, wenn sie am Grenzübergang eine Bescheinigung vorlegen, die ihre reguläre Beschäftigung in Polen belegt, teilte die Staatskanzlei in Warschau mit. Sie müssen sich auch keiner Quarantäne unterziehen. Im Regelfall nehmen die Grenz-Beamten nur eine Fieber-Messung vor. Wenn der Ausländer keine Corona-Verdachts-Momente aufweist, kann er ohne Quarantäne-Zwang nach Polen einreisen.
Dies gilt auch ausländische Fahrer von Waren-Transporten und Geschäftsleuten, die ihre Firma in Polen oder andere polnische Firmen für geschäftliche Zwecke aufsuchen.
Wichtig für eine problemlose Einreise ist vor Antritt der Reise die Vorbereitung entsprechender Dokumente. Unternehmen, die Transporte in Polen abholen, sollten sich schon vorher die CMR-Bescheinigung von ihren polnischen Partner mailen lassen und eine Bescheinigung für den Fahrer mit Name, Lade-Ort, und Kennzeichen des Fahrzeugs erstellen. Auch deutsche Unternehmer sollten für eine Dienstreise nach Polen sich vorher selbst eine Bescheinigung ausstellen, auf der Name, Funktion und vor allem die Adresse des zu besuchenden Unternehmens deutlich hervorgehoben ist. Und ganz wichtig: Stempel. Aber das weiß ohnehin jeder Polenerfahrene Unternehmer, dass die polnische Beamten-Hierarchie auch in Zeiten elektronischer Daten-Verarbeitung und –übertragung immer noch den Stempel huldigt.
Auch Deutsche und Ausländer, die mit einer polnischen Staatsbürgerin bzw Staatsbürger verheiratet sind, können nach Polen einreisen. Allerdings müssen sie sich nach der Einreise in eine häusliche Quarantäne begeben.
Die Einreise-Regelung gilt auch für Kinder, bei denen ein Elternteil polnische Mutter oder polnischer Vater sind.

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